ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Jede auszugsweise oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von HAIR by Ayda Kracklauer.
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Jeder uns erteilte Auftrag, der in irgendeiner Weise mit konzeptionellen Arbeiten zu tun hat, ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen können. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten aber auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
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Ohne Zustimmung dürfen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein schuldhafter und schwerwiegender Verstoß berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt hiervon unberührt.
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Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung erlaubt. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Einwilligung.
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Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich fixiert worden ist.
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Die von uns erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Jeder weitere Verwendungszweck, wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen bedarf unserer Zustimmung. Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechtes eingesetzt, steht uns bei einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotspreises zu.
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Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über. Die Rechtseinräumung erfolgt als ausschließliches Nutzungsrecht unter Ausschluss des Urhebers oder Herstellers oder sonstigen Rechtsinhabers, grundsätzlich weltweit sowie zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Rechtseinräumung bzw. -übertragung findet automatisch mit Auslieferung der fertigen (Teil-)Leistung an den Auftraggeber statt.
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Die Anmeldung von Schutzrechten bleibt dem Kunden vorbehalten, insbesondere von nationalen oder europäischen Markenrechten oder Geschmacksmuster-Rechten. Wir verpflichten uns, alles zu unterlassen, was einem solchen Schutz hinderlich sein könnte.
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Der Kunde ist verpflichtet, in dem von ihm in Anspruch genommenen Werk in geeigneter Weise auf unsere Entwurfsleistungen hinzuweisen in Form eines branchenüblichen Hinweises. Von vervielfältigten Werken sind ausreichend viele einwandfreie Belegexemplare vom Auftraggeber uns unentgeltlich zu überlassen, damit wir diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden können. Weiter sind wir berechtigt, Kunden als Referenz aufzuführen, und bei der Referenzaufführung im Internet auch mit unserer Website http://friseurbebra.com zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
IMPRESSUM (Angaben gemäß § 5 TMG)
Herausgeber:
HAIR by Ayda Kracklauer
Ayda Kracklauer (Inhaberin)
Rathausmarkt 4
D-36179 Bebra
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